Wenn Sie als Angestellter in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie auf nebenberufliche Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Voraussetzung ist, dass der Nebenerwerb klar als solcher erkennbar ist und dem Hauptjob keine Konkurrenz macht. In Grenzfällen prüft Ihre Krankenkasse die genaue Konstellation.
(Alle Angaben sind ohne Gewähr)