Die freiberufliche Pflegekraft arbeitet als selbstständige/r Einzelunternehmer und muss beim Finanzamt, Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Für ihre Steuerzahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge ist der Freiberufler damit selbst verantwortlich. Außerdem sollte zum Beispiel ein Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
(Alle Angaben sind ohne Gewähr)